Amalgam

Amalgam

Legierung des Quecksilbers mit einem oder mehreren Metallen (Feilung). Das Mischungsverhältnis zwischen Feilung und Quecksilber beträgt je nach Präparat in etwa 1:1.
Zusammensetzung des Feilungspulvers:
Ag = Silber
Sn = Zinn
Cu = Kupfer
Hg = Quecksilber
Zn = Zink
Sonstige Bestandteile:
Zr = Zirkonium
Sb = Antimon
Pd = Palladium
In = Indium

Heute sind nur noch sog. Gamma – 2 – freie Amalgame am Markt, die die korrosionsanfälligste Zinn-Quecksilber-Phase nicht mehr enthalten. Amalgamfüllungen dürfen nur für okklusionstragende Füllungen im Seitenzahnbereich eingesetzt werden und nur dann eingesetzt werden, wenn andere plastische Füllungswerkstoffe nicht indiziert sind und andere Restaurationstechniken nicht in Frage kommen. Weitere Anwendungsbeschränkungen aus vorbeugendem Gesundheitsschutz betreffen u.a. Patienten mit schweren Nierenfunktionsstörungen und Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollte die Zahl der Amalgamfüllungen für den einzelnen Patienten so gering wie möglich sein, da jede Amalgamfüllung zur Quecksilberbelastung des Menschen beiträgt.
Amalgam ist nicht geeignet:
• für retrograde Wurzelfüllungen,
• als Material für Stumpfaufbauten zur Aufnahme von Kronen oder Inlays,
• als Füllungsmaterial in gegossenen Kronen.
Bei okklusalem oder approximalem Kontakt mit vorhandenem gegossenem Zahnersatz sollte keine neue Amalgamfüllung gelegt werden.
Aufgrund der Exposition der Föten gegenüber Quecksilber aus den Amalgamfüllungen der Mutter sollte aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes keine bzw. keine weitere Anwendung in der Schwangerschaft erfolgen. Alternativmaterialien sollten nach Möglichkeit Vorrang haben.