Festzuschuss

Festzuschuss

Die neuen Festzuschüsse decken mindestens 50 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung für diesen konkreten Befund ab. Die andere Hälfte der Kosten zahlt weiterhin der Versicherte. Wünscht der Versicherte eine höherwertige Versorgung, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, bekommt er den Festzuschuss trotzdem. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten zahlt der Versicherte.